Einer Untersuchung des WSI der Hans-Böckler-Stiftung entnehmen wir zum Themenbereich BEFRISTETE EINSTELLUNGEN für den Kreis Mettmann eine Zahl von 31,3% in 2020. Es gibt Hinweise dafür, dass diese Praxis unter CORONA-Bedingungen bundesweit noch zugenommen hat. Dies macht uns Sorgen.
Es gibt berechtigte Sachgründe für einen befristeten Vertrag. Bei Krankheit, Mutterschaftsurlaub oder plötzlichem Ausfall einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters muss der Arbeitgeber die Personallücke überbrücken.
In sehr vielen Fällen, insbesondere bei sachgrundloser Befristung sind keine überzeugenden Gründe vorhanden und die Folgen für die Beschäftigten hoch problematisch: Befristungen verhindern gute Arbeit. Befristet Beschäftigte schleppen sich krank zur Arbeit, nehmen seltener Urlaub, überfordern sich häufig. Befristungen schaffen Unsicherheit und erschweren eine verlässliche Lebensplanung. Zudem schleifen sie das Arbeitsrecht: Sie dienen als legales Instrument, um Arbeitsrechte gezielt zu umgehen. Die Unternehmen brauchen keinen Kündigungsgrund und sparen sich lange Prozesse und Kosten.
Daher sind für DIE LINKE die Forderungen nach Abschaffung von Befristungen ohne Sachgrund, eine Beschränkung der Sachgründe und die Verhinderung von Kettenbefristungen hoch aktuell.
Dies gilt insbesondere für die öffentliche Hand, die eine besondere Vorbildfunktion haben soll.
Zur Einstellungspraxis bei der Stadt Erkrath haben wir daher folgende Fragen:
- Gibt es bei der Stadt die Praxis befristeter Verträge?
- Wieviel befristete Verträge gab und gibt es in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021, möglichst aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern
- Welche Sachgründe gab es in diesen Jahren für Befristungen?
- Wie viele Verträge waren/sind sachgrundlos geschlossen (also ohne Vertretungen etc.)
- Gibt es in diesem Zeitraum sogenannte Kettenverträge, wie viele und mit welchen Wiederholungszahlen?
- Gibt es bei Erkraths Betrieben (Stadtwerke, Abwasserbetrieb) Befristungen bei Einstellung und wenn ja aus welchem Grund?