Antrag: Wohnraumentwicklungskonzept

Guten Tag Frau Götte,

die Fraktion DIE LINKE in Erkrath beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Wohnraumentwicklungskonzept“ auf die Tagesordnung des nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 26.08.2021 sowie die Beschlussfassung zu folgendem Antrag:

Antrag:

Die Stadt Erkrath beauftragt die Erstellung eines Wohnraumentwicklungskonzeptes unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zur Vorlage bis Sommer 2022. Mit dem Konzept sollen Grundlagen für zukünftige Planungen und Förderungen vorwiegend im Bestand gelegt werden. Das Wohnraumentwicklungskonzept wird regelmäßig alle 5 Jahre validiert und fortgeschrieben.

Folgende Fragestellungen sollen behandelt werden:

  • Wie ist der aktuelle Stand bei der Unter- und Überdeckung im Wohnungsangebot, aufgeschlüsselt nach EFH (Einzel/Doppel/Reihenhaus incl. Einliegerwohnung) und MFH (Geschosswohnungsbau)?
  • Wie werden sich Bedarf und Nachfrage an / nach Wohnungen gesamtstädtisch und teilmarktbezogen quantitativ entwickeln?
  • Welche Anforderungen an die Qualifizierung und Diversifizierung des Wohnungsangebotes in Erkrath erwachsen aus dem demografischen Wandel, dem Wertewandel und daraus resultierenden Wohntrends?
  • In welchem quantitativen und qualitativen Rahmen werden voraussichtlich zusätzliche Bedarfslagen und Wohnwünsche für die soziale Wohnraumversorgung, für das Angebot an Wohnformen im Alter und für neue bzw. gemeinschaftliche Wohnformen entstehen?
  • Wie ist die Situation der sozialen Wohnraumversorgung derzeit und zukünftig zu bewerten? Welche Wohnungsangebote fehlen am Markt? Wie lässt sich ausreichend preiswerter Wohnraum erhalten und/oder schaffen? Welche formellen und informellen Instrumente stehen dafür zur Verfügung?
  • Welche wohnungswirtschaftliche und planerische Unterstützung benötigen gemeinschaftliche Wohnformen? Wie können solche Wohnwünsche von kommunaler Seite und von anderen Marktakteuren stärker unterstützt werden?
  • Wie sieht der Bedarf an altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen aus? Wie können Neubau und Umbau im Bestand gefördert werden, welche Rolle spielen dabei Markttransparenz, Beratungsangebote und finanzielle Anreize für Anbieter und Nutzer?
  • Welche Empfehlungen sind für die Erneuerung des Bestandes und die Erweiterung des Wohnungsangebotes durch Neubau abzuleiten?

Begründung:

Die Stadt Erkrath „stolpert“ trotz Stadtentwicklungskonzept in die Entwicklung des Wohnmarktes: Weniger nach Bedarf, wohl aber nach mehr oder weniger zufälligen Investorenangeboten entwickelt sich die Wohnsituation in der Stadt. Wimmersberg, das Bauprojekt an der Düsseldorfer Straße aber auch einige kleinere Bauprojekte bedeuten nicht unbedingt gezielte oder geplante Stadtentwicklung. Als Teilkonzept einer Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzepts soll für den Wohnungsmarkt in Erkrath und seinen Stadtteilen ein Wohnraumentwicklungskonzept die Planungsgrundlage für gezielte Verbesserungen und zukunftsweisendes Wohnen in der Stadt bilden.

Markus Lenk                                                  Daniela Lajios